An vielen Stellen ist aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen bei der Zutrittskontrolle eine Überprüfung von Impf-Genesenen (2G) und /oder Getestet-Zertifikaten (3G) erforderlich. Je nach Bundesland kann dies z. B. für den Zutritt zur Gastronomie, zu Sportveranstaltungen oder im Bereich von Kulturveranstaltungen, Hotels etc. notwendig sein. 2G bedeutet dabei, dass nur noch geimpfte oder genesene Personen Zutritt haben, während bei 3G auch Personen, die über einen negativen Antigentest verfügen, eingelassen werden dürfen.